Kommen Sie mit Ihrem Kind schon im Kleinkindalter (ab 3 Jahren) zum Zahnarzt, um einen guten ersten Kontakt herzustellen. Falls wirklich kleine Zahnschäden erkennbar sind, wird ein separater
Termin vereinbart und das Kind wird behutsam auf die Situation vorbereitet.
Wenn die ersten bleibenden Backenzähne (ab 6 Jahren) durchbrechen, ist auch eine regelmäßige Mundhygiene sinnvoll – so werden gute Voraussetzungen für gesunde Zähne geschaffen.
Gute Betreuung beginnt übrigens bereits vor der Geburt. Wenn Sie schwanger sind, lassen Sie uns doch darüber reden, welche Form der Prophylaxe für Sie als werdende Mutter auch die beste
Prophylaxe für Ihr Kind ist.
Für die „Gratiszahnspange“ bieten wir eine Wahlarztregelung. Der Großteil der Kosten wird refundiert – wie viel genau bezahlt wird, ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich.
Unsere Kosten für die kieferorthopädische Behandlung der Zahn-und Kieferfehlstellung (IOTN 4 und 5) bis Vollendung des 18. Lebensjahres:
Diagnosepaket Kieferorthopädie: | |
€ 1.350,- | pro Behandlungsjahr |
Festsitzende Zahnspange: | |
€ 2.100,- | 1. Behandlungsjahr |
€ 1.600,- | 2. Behandlungsjahr |
€ 1.400,- | 3. Behandlungsjahr |